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   BVerwG, 07.12.2000 - 3 B 148.00   

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https://dejure.org/2000,4639
BVerwG, 07.12.2000 - 3 B 148.00 (https://dejure.org/2000,4639)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.2000 - 3 B 148.00 (https://dejure.org/2000,4639)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - 3 B 148.00 (https://dejure.org/2000,4639)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    KrW-/AbfG § 36 Abs. 2
    Inhaber, einer stillgelegten Deponie; Betreiber, einer stillgelegten Deponie; Mülldeponie, Inhaber bzw. Betreiber einer stillgelegten -; stillgelegte DDR-Mülldeponie; Treuhand-Kapitalgesellschaft; ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit für Treuhand-Kapitalgesellschaft; ...

  • nomos.de PDF, S. 52

    § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG
    Abfallrecht/Verantwortlichkeit für stillgelegte Mülldeponie/Inanspruchnahme der Treuhandanstalt bzw. BvS

  • Wolters Kluwer

    Inhaber einer stillgelegten Deponie - Betreiber einer stillgelegten Deponie - Mülldeponie - Stillgelegte DDR-Mülldeponie - Treuhand-Kapitalgesellschaft - Ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit für Treuhand-Kapitalgesellschaft - Umwandlung eines VEB in ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 686 (Ls.)
  • NJ 2001, 327
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.01.2000 - 3 B 1.00

    Zu den Möglichkeiten einer Inanspruchnahme im Konkursverfahren

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2000 - 3 B 148.00
    a) Der beschließende Senat hat bereits entschieden, dass das Abfallrecht im vorliegenden Zusammenhang an die rechtliche und tatsächliche Verantwortlichkeit für ein Deponiegelände, nicht aber an die sachenrechtliche Eigentümerstellung und noch weniger an eine frühere Rechtsträgerschaft anknüpft (Beschluss vom 25. Januar 2000 - BVerwG 3 B 1.00 - Buchholz 451.221 § 36 KrW-/AbfG S. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87

    Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2000 - 3 B 148.00
    aa) Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - (NJW 1989, 1295 ) entschieden, dass es in Fällen, in denen jemand das Gelände einer stillgelegten Abfallbeseitigungsanlage erwirbt, geboten sein kann, nicht diesen, sondern vorrangig den bisherigen Anlageninhaber zu verpflichten, für ordnungsgemäße Zustände zu sorgen.
  • BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 29.99

    Zuordnung von Amts wegen; Mülldeponie; Antragserfordernis; Verwaltungsvermögen;

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2000 - 3 B 148.00
    Zwar hätte die Deponie u.U. als kommunales Finanzvermögen im Sinne von Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV einer Kommune zugeordnet werden können, jedoch ist ein hierfür notwendiger Antrag eines möglichen Zuordnungsberechtigten offensichtlich nicht gestellt worden (vgl. zuletzt Urteil vom 3. August 2000 - BVerwG 3 C 29.99 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2000 - A 2 S 160/98
    Auszug aus BVerwG, 07.12.2000 - 3 B 148.00
    BVerwG 3 B 148.00 OVG A 2 S 160/98.
  • BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 28.15

    Anordnung von Sicherungsmaßnahmen in einer Tongrube; wesentlicher Bestandteil des

    Er entnimmt den zur insoweit mit § 40 KrWG gleichlautenden Vorschrift des § 36 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I. S. 1986) ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31. August 2006 - 7 C 3.06 - BVerwGE 126, 326; Beschlüsse vom 7. Dezember 2000 - 3 B 148.00 - Buchholz 451.221 § 36 KrW-/AbfG Nr. 3 und vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 - NVwZ-RR 2010, 759) den Rechtssatz, dass weder der Grundstückseigentümer noch der Insolvenzverwalter, der nicht selbst Betreiber einer Deponie ist, den Stilllegungs- und Nachsorgepflichten des § 36 KrW-/AbfG unterliegt.
  • VG Düsseldorf, 21.06.2018 - 17 K 2012/17

    Definition des Betreibers einer Abfalldeponie; Anforderdungen an die

    Die Frage, wer im Einzelfall Betreiber ist, ist abgesehen davon nicht allein nach formalen rechtlichen Gesichtspunkten, sondern unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Einzelfallumstände zu beurteilen, vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 -, juris Rn. 14 ff.; BVerwG, Urteil vom 31. August 2006 - BVerwG 7 C 3.06 -, juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2000 - 3 B 148.00 -, juris Rn. 4, 7; aus der obergerichtl.

    Die Frage, wer im Einzelfall Betreiber ist, ist abgesehen davon unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Einzelfallumstände zu beurteilen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 -, juris Rn. 14 ff., BVerwG, Urteil vom 31. August 2006 - BVerwG 7 C 3.06 -, juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2000 - 3 B 148.00 -, juris Rn. 4, 7; aus der obergerichtl.

  • OVG Sachsen, 10.11.2009 - 4 B 545/07

    Verhaltenshaftung aufgrund der letzten Inhaberschaft an einer Deponie unabhängig

    Eine solche Abrede sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 7.12.2000 - 3 B 148/00 -, LKV 2001, 228) zur abfallrechtlichen Verantwortlichkeit einer privatisierten Treuhandkapitalgesellschaft nicht zu beanstanden.

    Dem von der Klägerin in diesem Zusammenhang herangezogenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7.12.2000 (LKV 2001, 228 f.) zur abfallrechtlichen Verantwortung für die Deponie einer privatisierten Treuhand-Kapitalgesellschaft lässt sich dazu nichts Abweichendes entnehmen.

  • BVerwG, 22.07.2010 - 7 B 12.10

    Deponie; Betriebsdeponie; Betreiber; Inhaber; Betriebsführung; für eigene

    Ihre Verknüpfung stellt zugleich klar, dass der Grundstückseigentümer, der nicht selbst Betreiber einer Deponie ist, den abfallrechtlichen Anforderungen an den Deponieinhaber nicht unterliegt (Urteil vom 31. August 2006 - BVerwG 7 C 3.06 - juris, Rn. 12 = Buchholz 451.221 § 36 KrW-/AbfG Nr. 4 = BVerwGE 126, 326 ff.; Beschluss vom 7. Dezember 2000 - BVerwG 3 B 148.00 - juris, Rn. 4, 7 = Buchholz 451.221 § 36 KrW-/AbfG Nr. 3).
  • OVG Thüringen, 10.07.2015 - 3 KO 702/11

    Verantwortlichkeit für stillgelegte Deponie im Beitrittsgebiet

    Ihre Verknüpfung stellt zugleich klar, dass der Grundstückseigentümer, der nicht selbst Betreiber einer Deponie ist, den abfallrechtlichen Anforderungen an den Deponieinhaber nicht unterliegt (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12/10 -, juris Rdn. 15, vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 31. August 2006 - 7 C 3.06 - BVerwGE 126, 326 ff., juris Rdn. 12 und Beschluss vom 7. Dezember 2000 - 3 B 148.00 - juris Rdn. 4, 7).
  • OVG Thüringen, 25.06.2015 - 3 KO 97/09

    Verantwortlichkeit für stillgelegte Deponien im Beitrittsgebiet;

    Ihre Verknüpfung stellt zugleich klar, dass der Grundstückseigentümer, der nicht selbst Betreiber einer Deponie ist, den abfallrechtlichen Anforderungen an den Deponieinhaber nicht unterliegt (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12/10 -, juris Rdn. 15, vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 31. August 2006 - 7 C 3.06 - BVerwGE 126, 326 ff., juris Rdn. 12 und Beschluss vom 7. Dezember 2000 - 3 B 148.00 - juris Rdn. 4, 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2006 - 2 L 251/04

    Rekultivierung einer stillgelegten Deponie

    Abfallrechtlich in Anspruch zu nehmen ist grundsätzlich der letzte Inhaber zum Zeitpunkt der Stilllegung, was allerdings die Möglichkeit nicht ausschließt, die Verantwortlichkeit des Inhabers auf einen Dritten zu übertragen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.12.2000 - 3 B 148/00 - ZOV 2001, 131).
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